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Hansepflege

Pflegegrad

Pflegegrad 2: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Alle Leistungen bei Pflegegrad 2 mit den Beträgen für 2026, ein durchgerechnetes Beispiel zur Kombination von Pflegegeld und Pflegedienst – und wer die Haushaltshilfe bezahlt.

Verfasst von
Redaktion der Hansepflege GmbH
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Sohn und Mutter gehen am Esstisch gemeinsam Unterlagen durch

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 2 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – 27 bis unter 47,5 Punkte in der Begutachtung.
  • Im Monat: 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € für einen Pflegedienst. Beides lässt sich anteilig kombinieren.
  • Dazu kommen 131 € Entlastungsbetrag, bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel und bis zu 721 € für Tages- oder Nachtpflege.
  • Für Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen zusammen 3.539 € im Jahr bereit.
  • Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einen Beratungsbesuch abrufen.

Was Pflegegrad 2 bedeutet

Den Pflegegrad ermittelt der Medizinische Dienst in einer Begutachtung mit Punkten. Pflegegrad 2 erhalten Menschen mit 27 bis unter 47,5 Punkten – das Gesetz spricht von einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (§ 15 SGB XI).

Die Leistungen lassen sich in drei Arten ordnen:

  • Geldleistung: Pflegegeld, wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen.
  • Sachleistung: Ein zugelassener Pflegedienst pflegt und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Zweckgebundene Beträge: Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Tagespflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Zuschüsse zum Umbau der Wohnung.

Pflegegrad 2: alle Leistungen im Überblick

Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert. Die nächste gesetzliche Anpassung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen (§ 30 SGB XI).

Pflegegrad 2: alle Leistungen im Überblick
LeistungBetragFundstelle
Pflegegeld347 € im Monat§ 37 SGB XI
Pflegesachleistung (Pflegedienst)bis 796 € im Monat§ 36 SGB XI
Tages- und Nachtpflegebis 721 € im Monat§ 41 SGB XI
Entlastungsbetrag131 € im Monat§ 45b SGB XI
Kurzzeit- und Verhinderungspflege3.539 € im Jahr, gemeinsam§ 42a SGB XI
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € im Monat§ 40 Abs. 2 SGB XI
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahme§ 40 Abs. 4 SGB XI
Wohngruppenzuschlag224 € im Monat§ 45f SGB XI
Vollstationäre Pflege805 € im Monat§ 43 SGB XI

Stand 24. September 2026. Quelle: SGB XI und Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungsbeträgen 2026.

Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren – ein Beispiel

  1. Sachleistung festlegen

    Frau M. hat Pflegegrad 2. Ein Pflegedienst hilft ihr morgens bei der Körperpflege und rechnet dafür im Monat 398 € mit der Pflegekasse ab.

  2. Anteil ausrechnen

    398 € sind die Hälfte des Höchstbetrags von 796 €. Frau M. hat ihren Anspruch auf Sachleistung damit zu 50 Prozent genutzt.

  3. Rest als Pflegegeld

    Die übrigen 50 Prozent zahlt die Kasse als anteiliges Pflegegeld aus: 50 Prozent von 347 € sind 173,50 € (§ 38 SGB XI).

  4. Ergebnis

    Frau M. erhält den Pflegedienst im Wert von 398 € und zusätzlich 173,50 € Pflegegeld. An die gewählte Aufteilung ist sie in der Regel sechs Monate gebunden; der Entlastungsbetrag kommt unabhängig davon hinzu.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 2

Was ein Pflegedienst davon übernimmt

Was die Sachleistung bei einem Pflegedienst abdeckt und was Sie selbst tragen, erklären wir auf unserer Seite zu Preisen und Kostenübernahme – für die Pflege in Greifswald und Umgebung.