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Hansepflege

Pflegegrad

Pflegegrad 3: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Die Leistungen bei Pflegegrad 3 mit den Beträgen für 2026 – und ein Rechenbeispiel, warum sich Tagespflege und Pflegedienst nicht gegenseitig kürzen.

Verfasst von
Redaktion der Hansepflege GmbH
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3 Minuten Lesezeit
Älterer Herr mit Rollator geht lachend mit einer Fahrerin zum Kleinbus der Tagespflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – 47,5 bis unter 70 Punkte.
  • 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € für einen Pflegedienst im Monat, anteilig kombinierbar.
  • Tages- und Nachtpflege mit bis zu 1.357 € im Monat kommt hinzu, ohne Pflegegeld oder Sachleistung zu kürzen.
  • Entlastungsbetrag 131 €, Pflegehilfsmittel bis 42 €, gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 € für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
  • Im Pflegeheim zahlt die Kasse 1.319 € im Monat für die pflegebedingten Kosten.

Was sich bei Pflegegrad 3 ändert

Pflegegrad 3 erhalten Menschen, die in der Begutachtung 47,5 bis unter 70 Punkte erreichen – eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (§ 15 SGB XI). Im Vergleich zu Pflegegrad 2 steigen vor allem die monatlichen Beträge:

  • Pflegegeld: 599 € statt 347 € – ein Plus von 252 €.
  • Pflegesachleistung: bis 1.497 € statt 796 € – ein Plus von 701 €.
  • Tages- und Nachtpflege: bis 1.357 € statt 721 €.
  • Verhinderungspflege durch nahe Angehörige: bis 1.198 € statt 694 € im Regelfall.

Gleich bleiben der Entlastungsbetrag von 131 €, die Pflegehilfsmittel und der gemeinsame Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Pflegegrad 3: alle Leistungen im Überblick

Die Beträge gelten seit 1. Januar 2025 und bleiben 2026 unverändert. Zum Vergleich stehen die Werte für Pflegegrad 2 daneben.

Pflegegrad 3: alle Leistungen im Überblick
LeistungPflegegrad 3Zum Vergleich: Pflegegrad 2
Pflegegeld im Monat599 €347 €
Pflegesachleistung im Monatbis 1.497 €bis 796 €
Tages- und Nachtpflege im Monatbis 1.357 €bis 721 €
Entlastungsbetrag im Monat131 €131 €
Kurzzeit- und Verhinderungspflege im Jahr3.539 €3.539 €
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige (Regelbetrag)bis 1.198 €bis 694 €
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Monatbis 42 €bis 42 €
Vollstationäre Pflege im Monat1.319 €805 €

Stand 24. September 2026. Fundstellen: §§ 36, 37, 39, 41, 42a, 43, 45b SGB XI; Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums 2026.

Tagespflege und Pflegedienst zusammen – ein Beispiel

  1. Den Alltag planen

    Herr K. hat Pflegegrad 3 und lebt allein. Dreimal in der Woche besucht er eine Tagespflege, an den anderen Tagen kommt morgens ein Pflegedienst.

  2. Tagespflege ansetzen

    Die Tagespflege rechnet im Monat 900 € für Pflege und Fahrdienst ab. Das liegt unter dem Höchstbetrag von 1.357 € – die Kasse zahlt voll. Verpflegung und Investitionskosten trägt Herr K. selbst.

  3. Pflegedienst daneben

    Der Pflegedienst rechnet 1.000 € ab, innerhalb des eigenen Höchstbetrags von 1.497 €. Die Tagespflege wird darauf nicht angerechnet (§ 41 Abs. 3 SGB XI).

  4. Ergebnis

    Die Kasse übernimmt 1.900 € Pflegekosten. Wählt Herr K. die Kombinationsleistung, erhält er für die ungenutzten rund 33 Prozent der Sachleistung zusätzlich anteiliges Pflegegeld – rund 199 €.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Pflege zu Hause, gut kombiniert

Wie Sachleistung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bei einem Pflegedienst zusammenspielen, zeigen wir auf unserer Seite zu Preisen und Kostenübernahme – für Greifswald und Umgebung.