Pflegegrad
Pflegetagebuch: Vorlage und Anleitung
Mit kostenloser Vorlage als PDF: So führen Sie ein Pflegetagebuch, das die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst wirklich unterstützt.
- Verfasst von
- Redaktion der Hansepflege GmbH
- Fachlicher Stand
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- Lesezeit
- 4 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Pflegetagebuch hält fest, wobei und wie oft ein Mensch Hilfe braucht – als Gedächtnisstütze für die Begutachtung.
- Unsere kostenlose Vorlage enthält 14 Tagesblätter und eine Zusammenfassung nach den Kriterien, nach denen der Medizinische Dienst begutachtet.
- Pflicht ist es nicht. Der Medizinische Dienst empfiehlt aber, Schwierigkeiten im Alltag vorab zu notieren und Unterlagen bereitzulegen.
- Tragen Sie über mehrere Tage ein, am besten zwei Wochen – dann tauchen auch seltene Situationen auf.
- Ordnen Sie die Einträge nach den sechs Lebensbereichen, nach denen der Pflegegrad ermittelt wird.
Wofür Sie ein Pflegetagebuch brauchen
Bei der Begutachtung sieht der Medizinische Dienst den Alltag nur für etwa eine Stunde. An diesem Tag geht es vielleicht besser als sonst, und vieles fällt einem im Gespräch nicht ein. Ein Pflegetagebuch schließt diese Lücke:
- Vor der Begutachtung ordnet es Ihre Beobachtungen, sodass Sie im Gespräch nichts vergessen.
- Im Widerspruch belegt es, was im Gutachten fehlt – mehr dazu im Artikel Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
- Bei einer Höherstufung zeigt es, wie sich der Hilfebedarf verändert hat – siehe Pflegegrad erhöhen lassen.
Pflegetagebuch-Vorlage herunterladen
Kostenlos als PDF zum Ausdrucken: Deckblatt, Anleitung, 14 Tagesblätter und eine Zusammenfassung nach den sechs Modulen der Begutachtung. 21 Seiten, A4, 1,4 MB.
Musterblatt: ein Tag im Pflegetagebuch
Übernehmen Sie diese Spalten auf ein Blatt oder in ein Heft – eine Seite pro Tag. Die Einträge sind Beispiele.
| Uhrzeit | Tätigkeit | Dauer | Welche Hilfe | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| 07:00 | Aufstehen, Waschen, Anziehen | 35 Min. | Rücken und Beine werden gewaschen, Anziehen mit Anleitung | Schwindel beim Aufstehen |
| 08:00 | Frühstück | 20 Min. | Brot schmieren, ans Trinken erinnern | trinkt sonst zu wenig |
| 10:30 | Tabletten | 5 Min. | Medikamente richten und reichen | verwechselt sonst die Tabletten |
| 15:00 | Arzttermin | 90 Min. | Begleitung und Fahrt | – |
| 02:30 | Toilettengang in der Nacht | 15 Min. | Begleitung wegen Sturzgefahr | zweimal pro Nacht |
Unsere PDF-Vorlage enthält dieses Blatt vierzehnmal, dazu Deckblatt und Zusammenfassung.
So führen Sie das Pflegetagebuch
Zeitraum wählen
Beginnen Sie, sobald der Antrag gestellt ist, und führen Sie das Tagebuch bis zur Begutachtung – am besten zwei Wochen, damit auch seltene Situationen auftauchen.
Zeitnah eintragen
Notieren Sie Hilfe möglichst gleich danach, mit Uhrzeit und Dauer. Aus der Erinnerung am Abend wird vieles zu knapp.
Die Hilfe genau beschreiben
Der Gutachter unterscheidet, ob jemand etwas selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder unselbstständig erledigt. Schreiben Sie deshalb, was die Person selbst kann und was Sie übernehmen.
Besonderheiten festhalten
Unruhe, Ängste, Abwehr, Stürze, nächtliches Aufstehen, vergessene Mahlzeiten: Gerade das, was nicht jeden Tag passiert, gehört hinein.
Zur Begutachtung mitnehmen
Legen Sie das Tagebuch zusammen mit Arztberichten, Entlassungsbriefen und dem Medikamentenplan bereit. Behalten Sie eine Kopie für einen möglichen Widerspruch.
Die sechs Module der Begutachtung
Häufige Fragen zum Pflegetagebuch
Unsicher beim Ausfüllen?
In unserer Pflegeberatung gehen wir das Pflegetagebuch mit Ihnen durch und bereiten die Begutachtung gemeinsam vor – bei Ihnen zu Hause in Greifswald und Umgebung.
Quellen und Stand
- 1.§ 14 SGB XI – Begriff der Pflegebedürftigkeit (öffnet in neuem Fenster)
- 2.§ 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrades, Anlage 1 (öffnet in neuem Fenster)
- 3.Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung (öffnet in neuem Fenster)
- 4.AOK: Pflegetagebuch (Vorlage zum Ausdrucken, PDF) (öffnet in neuem Fenster)
Redaktion der Hansepflege GmbH – Beträge, Fristen und Paragrafen geprüft am .
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse; unabhängig beraten Sie die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Kasse.


