
Betreuungsleistungen und Entlastungsbetrag
131 Euro im Monat ab Pflegegrad 1 – für Betreuung, Begleitung und Alltagshilfe in Greifswald und dem direkten Umland. Wir rechnen den Betrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Kostenlose Erstberatung
- Ab Pflegegrad 1
- 131 Euro monatlich
- Abrechnung über die Pflegekasse
Was der Entlastungsbetrag ist
Der Entlastungsbetrag ist Geld der Pflegeversicherung, das nicht ausgezahlt, sondern zweckgebunden erstattet wird: bis zu 131 Euro im Monat für Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten (§ 45b SGB XI). Bis Ende 2024 waren es 125 Euro – dieser Betrag taucht noch in vielen Texten auf, gilt aber nicht mehr.
Anspruch hat jeder, der zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat – ausdrücklich auch mit Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI). Das ist die häufigste Fehlannahme: Wer „nur" Pflegegrad 1 hat, bekommt zwar kein Pflegegeld und keine Sachleistung, aber den vollen Entlastungsbetrag. Einen Antrag braucht es nicht; der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad.
Eingesetzt werden darf der Betrag für Betreuung und Begleitung, für Hilfe im Haushalt und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – Hansepflege ist ein solches anerkanntes Angebot in Mecklenburg-Vorpommern. Bei Pflegegrad 1 darf er zusätzlich für Grundpflege genutzt werden, ab Pflegegrad 2 nicht mehr: Dort läuft die Körperpflege über die Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag bleibt für Betreuung und Haushalt.
Wichtig zur Einordnung: Der Betrag ist eine Finanzierung, keine Leistung. Was wir damit konkret für Sie tun, steht auf den Seiten Haushaltshilfe und Verhinderungspflege – hier geht es darum, wie der Betrag funktioniert und wie er zu Ihnen kommt.
Einsatz
Was Sie darüber abrechnen können
Kurz und konkret – die ausführliche Beschreibung jeder Leistung steht auf ihrer eigenen Seite.
Betreuung zu Hause
Gespräche, Spaziergänge, Vorlesen, gemeinsames Kochen oder Spielen – stundenweise, regelmäßig oder nach Bedarf, durch feste Bezugspersonen.
Begleitung zu Terminen
Zum Arzt, zur Behörde, zum Friseur oder zum Einkauf: Wir holen ab, begleiten und bringen wieder nach Hause.
Alltagshilfe
Post sortieren, Termine im Blick behalten, kleine Erledigungen – Unterstützung bei dem, was den Alltag zu Hause zusammenhält.
Entlastung der Angehörigen
Ein fester Nachmittag in der Woche, an dem Sie frei haben – wir sind bei Ihrem Angehörigen, Sie können durchatmen.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Reinigung, Wäsche, Einkauf und Mahlzeiten – Details und Umfang auf der Seite Haushaltshilfe.
Bei Pflegegrad 1: auch Grundpflege
Wer Pflegegrad 1 hat, darf den Betrag auch für Hilfe bei Körperpflege und Mobilität einsetzen (§ 45b Abs. 1 SGB XI).

Begleitung
Raus aus der Wohnung, rein ins Leben
Betreuung heißt bei uns nicht Beschäftigung, sondern Teilhabe: ein Spaziergang am Museumshafen, der Wochenmarkt, der Kaffee im Lieblingscafé. Unsere Betreuungskräfte richten sich nach dem, was der Mensch früher gern getan hat – und tun es mit ihm wieder.
Für Angehörige ist das ein fester Nachmittag in der Woche, an dem sie wissen: Es geht jemandem gut, ohne dass ich dabei sein muss.
Abrechnung
Betrag, Ansparregel und Abrechnung
Alle Beträge nach dem Gesetzeswortlaut, geprüft am 23.09.2026 (gesetze-im-internet.de). Beträge im Sozialrecht ändern sich – wir prüfen diese Seite bei jeder Anpassung.
| Kostenträger | Beschreibung | Hinweis |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | Bis zu 131 Euro je Kalendermonat, für alle Pflegegrade 1 bis 5 bei häuslicher Pflege. Zweckgebunden für Betreuung, Haushalt und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag; bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege. Ohne Antrag – der Anspruch entsteht mit dem Pflegegrad. | § 45b Abs. 1 SGB XI, Stand 23.09.2026. |
| Pflegekasse | Was Sie in einem Monat nicht nutzen, verfällt nicht sofort: Nicht verbrauchte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an und können bis zum Ende des folgenden Kalenderhalbjahres eingesetzt werden. Ein Rest aus 2026 ist also bis zum 30.06.2027 verwendbar – danach verfällt er. | § 45b Abs. 1 Satz 5 SGB XI, Stand 23.09.2026. |
| Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 zusätzlich: Bis zu 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbetrags dürfen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewandelt werden, soweit die Sachleistung nicht ausgeschöpft ist. Bei Pflegegrad 2 sind das bis zu 318,40 Euro im Monat – zusätzlich zum Entlastungsbetrag. | § 45a Abs. 4 SGB XI (Umwandlungsanspruch), 40 % von 796 Euro, Stand 23.09.2026. |
| Eigenanteil | Was über den Entlastungsbetrag und die übrigen Budgets hinausgeht, tragen Sie selbst. Sie bekommen vorab ein Angebot mit allen Positionen – keine Überraschung auf der Abrechnung. | Preise hängen von der Vereinbarung mit der jeweiligen Kasse ab. |
Gut zu wissen
Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag
Weiter
Wofür möchten Sie den Betrag einsetzen?
Die meisten setzen ihn für Hilfe im Haushalt ein, viele für eine Vertretung, wenn die pflegende Person ausfällt. Beides beschreiben wir auf einer eigenen Seite.
Anfrage
Entlastungsbetrag nutzen
Schreiben Sie uns, welchen Pflegegrad Ihr Angehöriger hat und wobei Sie Unterstützung brauchen – wir sagen Ihnen, was der Betrag abdeckt, und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48.