
Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Versorgung
Einkauf, Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten – von geschulten Kräften in Greifswald und dem direkten Umland, abgerechnet über Pflegekasse oder Entlastungsbetrag.
Kostenlose Erstberatung
- Geschultes Personal
- Abrechnung über die Kasse
- Möglichst dieselben Gesichter
Leistungen
Was wir im Haushalt übernehmen
Kein Putzdienst, sondern hauswirtschaftliche Versorgung: Wir halten den Haushalt so, dass Sie zu Hause gut leben können – und bleiben dabei ansprechbar.
Einkauf und Besorgungen
Lebensmittel und Dinge des täglichen Bedarfs einkaufen, Rezepte einlösen, Post und Apotheke – auf Wunsch gemeinsam mit Ihnen.
Reinigung der Wohnräume
Bad und Küche, Böden, Staub, Fenster von innen, Müll, Blumen gießen – regelmäßig und in den Räumen, die Sie täglich nutzen.
Wäschepflege
Waschen, Trocknen, Bügeln und Einräumen, Bettwäsche wechseln und das Bett frisch beziehen.
Mahlzeiten zubereiten
Frühstück, Mittag- oder Abendessen kochen und anrichten, Vorräte im Blick behalten, Küche aufräumen und spülen.
Begleitung und Kleinigkeiten
Begleitung zum Arzt oder Friseur, ein Gespräch beim Kaffee, kleine Handreichungen – das, was den Tag leichter macht.
Kostenträger
Wer die Haushaltshilfe bezahlt
Hauswirtschaftliche Versorgung ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI) – nicht zu verwechseln mit der Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V, die es nur in besonderen Fällen wie nach einer Geburt oder einem Klinikaufenthalt gibt. Die drei Wege unten lassen sich kombinieren; die Beträge sind Beispielwerte mit Stand 09/2026.
| Kostenträger | Beschreibung | Hinweis |
|---|---|---|
| Entlastungsbetrag | Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 Euro im Monat als Entlastungsbetrag zu (§ 45b SGB XI) – genau für Hilfe im Haushalt gedacht. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab; nicht genutzte Beträge lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. | 131 Euro monatlich, Stand 09/2026 (§ 45b Abs. 1 SGB XI). |
| Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 ist hauswirtschaftliche Versorgung Teil der Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) – zusammen mit Grundpflege bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrads. | Beträge je Pflegegrad: Seite Preise & Kostenübernahme. |
| Eigenanteil | Auch ohne Pflegegrad können Sie Haushaltshilfe bei uns buchen – als Selbstzahler, mit Angebot vorab und ohne Mindestlaufzeit. | Konditionen erfahren Sie im Erstgespräch. |
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe
Weiterlesen
Wussten Sie, dass die Kasse einen Teil übernimmt?
Der Entlastungsbetrag steht jedem Pflegegrad zu – und verfällt, wenn er nicht genutzt wird. Wir helfen beim Einsetzen.
Anfrage
Haushaltshilfe anfragen
Sagen Sie uns, wobei Sie Unterstützung brauchen und ob ein Pflegegrad vorliegt – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48.