Was eine Pflege-Wohngemeinschaft ist
In einer Pflege-Wohngemeinschaft – auch Pflegewohngemeinschaft oder ambulant betreute Wohngemeinschaft genannt – leben mehrere pflegebedürftige Menschen in einer gemeinsamen, großen Wohnung. Jeder hat ein eigenes Zimmer mit eigenen Möbeln, Küche und Wohnzimmer werden geteilt. Der Tag hat keinen Anstaltsplan: Gefrühstückt wird, wenn man aufsteht, gekocht wird gemeinsam, wer kann, hilft mit.
Drei Wohnformen werden oft verwechselt. Das Pflegeheim ist eine Einrichtung, die Wohnen, Verpflegung und Pflege aus einer Hand erbringt – mit einem Träger, einem Vertrag und festen Abläufen. Betreutes Wohnen ist eine eigene barrierefreie Wohnung mit Notruf und wählbaren Serviceleistungen, meist für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind. Die Pflege-WG steht dazwischen: mehr Gemeinschaft und Betreuung als die eigene Wohnung, mehr Selbstbestimmung und Privatheit als das Heim.
In einer Pflege-WG wohnen Sie zur Miete wie in jeder anderen Wohnung – und den Pflegedienst wählen die Bewohner selbst. Hansepflege ist einer dieser Pflegedienste: Wir kommen in die Wohngemeinschaft, übernehmen Grund- und Behandlungspflege, Betreuung und Hauswirtschaft, und rechnen das wie zu Hause über Pflege- und Krankenkasse ab.
Das Gesetz kennt die Wohnform ausdrücklich und fördert sie mit einem monatlichen Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI). Entscheidend ist dabei, ob die Bewohner die Gemeinschaft selbst verantworten – sie beauftragen Präsenzkraft und Pflegedienst gemeinsam – oder ob ein Anbieter die Wohngemeinschaft organisiert. Was das für Sie bedeutet, beantworten wir unten in den Fragen.