
Grundpflege zu Hause in Greifswald
Hilfe bei Körperpflege, Essen und Bewegung – bei Ihnen zu Hause in Greifswald und dem direkten Umland, abgerechnet über die Pflegekasse.
Kostenlose Erstberatung
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Leistung
Was die Grundpflege umfasst
Grundpflege ist die Hilfe bei dem, was jeden Tag anfällt – so viel wie nötig, so selbstständig wie möglich.
Körperpflege
Waschen, Duschen oder Baden, Haut- und Mundpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden – in Ihrem Tempo und mit Rücksicht auf Ihre Gewohnheiten.
Ernährung
Mahlzeiten mundgerecht vorbereiten, Hilfe beim Essen und Trinken, ein Blick darauf, dass Sie genug trinken.
Mobilität
Aufstehen, Umsetzen und Lagern, Begleitung beim Gehen in der Wohnung, Unterstützung beim Treppensteigen.
Prophylaxe
Vorbeugen von Druckstellen, Stürzen, Thrombosen und Lungenentzündung – nach fachlichem Standard und dokumentiert.

So arbeiten wir
Vertraute Gesichter, feste Zeiten
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Bezugspflege und streben an, dass Sie möglichst dieselben Gesichter sehen. Die Zeiten legen wir gemeinsam im Pflegeplan fest und halten sie so verlässlich, wie es der Tourenplan zulässt.
Die Erstberatung ist kostenlos – am Telefon oder bei Ihnen zu Hause. Sobald die Verträge unterschrieben sind, kann die Versorgung am nächsten Tag beginnen.
Kostenträger
Wer die Grundpflege bezahlt
Vier Wege, oft kombiniert. Die Beträge je Pflegegrad und ein Rechenbeispiel stehen auf der Seite Preise & Kostenübernahme – hier die Logik, wer wann zahlt.
| Kostenträger | Beschreibung | Hinweis |
|---|---|---|
| Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse Grundpflege als Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI) bis zum monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrads. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab – Sie bekommen keine Rechnung. | Beträge und Rechenbeispiel: Seite Preise & Kostenübernahme (Stand 09/2026). |
| Krankenkasse | Verordnet der Arzt häusliche Krankenpflege, kann Grundpflege als Teil davon über die Krankenkasse laufen (§ 37 Abs. 1 SGB V) – zum Beispiel, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden wird. | Voraussetzung: ärztliche Verordnung und Genehmigung der Krankenkasse. |
| Eigenanteil | Was über den Sachleistungsbetrag hinausgeht, tragen Sie selbst – als Selbstzahler auch ganz ohne Pflegegrad. Sie erhalten vorab ein Angebot mit allen Positionen. | Preise hängen von der Vereinbarung mit der jeweiligen Kasse ab. |
| Entlastungsbetrag | Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht ab Pflegegrad 1 zu. Bei Pflegegrad 1 kann er auch für Grundpflege eingesetzt werden, ab Pflegegrad 2 für Betreuung und Haushalt – die Grundpflege läuft dann über die Sachleistung. | Nicht genutzte Beträge lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. |
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Grundpflege
Weiterlesen
Noch unsicher, was Sie brauchen?
Lesen Sie nach, was zur Grundpflege gehört, oder schauen Sie, wer was bezahlt – oder rufen Sie einfach an.
Anfrage
Grundpflege anfragen
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation – wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48. Die Erstberatung ist kostenlos, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.