
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
Medizinische Pflege bei Ihnen zu Hause in Greifswald und dem direkten Umland – auf Verordnung Ihres Arztes, bezahlt von der Krankenkasse, ohne Pflegegrad.
Verordnung? Rufen Sie an
- Auf ärztliche Verordnung
- Über die Krankenkasse
- Kein Pflegegrad nötig
Leistungen
Welche Leistungen zur Behandlungspflege gehören
Alles, was der Arzt verordnet und die Richtlinie zur häuslichen Krankenpflege vorsieht – durch examinierte Pflegefachkräfte, dokumentiert und mit der Praxis abgestimmt.
Medikamente stellen und geben
Wöchentlich vorbereiten, täglich geben, Wirkung beobachten – nach dem Medikationsplan Ihres Arztes.
Injektionen
Zum Beispiel Insulin oder Thrombosespritzen – zu den verordneten Zeiten, mit Blutzuckerkontrolle, wo sie dazugehört.
Verbandwechsel
Wunden und Operationsnähte fachgerecht versorgen; bei chronischen Wunden übernimmt unser Wundexperte ICW.
Blutdruck und Blutzucker
Regelmäßig messen, dokumentieren und auffällige Werte an die Praxis melden.
Kompressionsstrümpfe und -verbände
An- und Ausziehen medizinischer Kompressionsstrümpfe, Anlegen von Kompressionsverbänden nach Verordnung.
Katheter, Stoma, Port und Infusionen
Versorgung von Blasenkathetern und Stomata, Pflege von Portsystemen und Gabe von Infusionen nach ärztlicher Anordnung.
Ablauf
Von der Verordnung bis zum ersten Einsatz
Ärztliche Verordnung
Ihr Haus- oder Facharzt stellt die Verordnung häuslicher Krankenpflege aus (Muster 12) und trägt ein, welche Maßnahmen wie oft nötig sind.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Die Verordnung geht an Ihre Krankenkasse. Sie prüft und genehmigt – bis dahin dürfen wir schon versorgen, wenn die Verordnung innerhalb von drei Werktagen eingereicht wird.
Erstgespräch und Planung
Wir kommen zu Ihnen, besprechen die Maßnahmen und legen Zeiten fest. Die Erstberatung ist kostenlos.
Versorgungsbeginn
Sobald die Unterlagen unterschrieben sind, kann die Versorgung am nächsten Tag beginnen – mit möglichst denselben Pflegekräften.
Folgeverordnung rechtzeitig
Verordnungen sind befristet. Wir erinnern Sie rechtzeitig und stimmen die Folgeverordnung mit der Praxis ab.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Weiterlesen
Sie haben eine Verordnung – und offene Fragen?
Lesen Sie nach, wer was bezahlt, oder schauen Sie sich unsere Wundversorgung an – oder rufen Sie einfach an.
Anfrage
Behandlungspflege anfragen
Halten Sie die Verordnung und den Namen Ihrer Krankenkasse bereit – dann können wir sofort planen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48.