
Pflegeberatung und Beratungsbesuch nach § 37.3
Der Pflichttermin für alle, die Pflegegeld beziehen – in Greifswald und dem direkten Umland, auch wenn Sie keinen Pflegedienst haben.
Termin vereinbaren
- Pflichttermin fristgerecht
- Ohne Eigenanteil
- Auch ohne Pflegedienst
Was der Beratungsbesuch nach § 37.3 ist
Wer Pflegegeld bezieht und sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen – so steht es in § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Besuch freiwillig nutzen.
Der Besuch steht auch Familien offen, die keinen Pflegedienst beauftragt haben. Sie müssen kein Kunde von Hansepflege sein und gehen keine Verpflichtung ein – die Pflegekasse bezahlt den Einsatz vollständig.
Wird der Termin nicht abgerufen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Das ist der Grund, warum wir Sie an den nächsten Termin erinnern.
Der Beratungsbesuch ist etwas anderes als die kostenlose, unabhängige Beratung im Pflegestützpunkt: Dort geht es um Anträge, Leistungen und Angebote in der Region. Beim Beratungsbesuch schaut eine Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause, wie die Pflege läuft, und gibt praktische Hinweise – beides ergänzt sich.
Ablauf
So läuft Ihr Beratungsbesuch
Termin vereinbaren
Ein Anruf genügt. Wir brauchen nur Pflegegrad und Pflegekasse, um den Besuch anzumelden.
Vorbereitung
Legen Sie sich bereit, was Sie beschäftigt: Fragen zur Pflege, zu Hilfsmitteln, zur Entlastung. Unterlagen brauchen Sie keine.
Besuch zu Hause
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, spricht mit Ihnen und der pflegenden Person über den Alltag und gibt praktische Hinweise – etwa zu Lagerung, Hautpflege oder Hilfsmitteln. Kein Kontrollbesuch, sondern Unterstützung.
Nachweis für die Kasse
Wir dokumentieren den Besuch und melden ihn Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen und nichts bezahlen.
Nächster Termin
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich. Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich. Pflegegrad 1: freiwillig, halbjährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI, Stand 09/2026). Wir erinnern Sie rechtzeitig.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Beratungsbesuch
Wann ist Ihr nächster Beratungstermin fällig?
Kein Vertrag, keine Bindung, keine Kosten für Sie – ein Anruf, und wir kommen vorbei.
Anfrage
Beratungsbesuch anfragen
Wenn Sie mögen, nennen Sie uns Pflegegrad und Pflegekasse – das beschleunigt die Anmeldung, ist aber keine Pflicht. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48.