
Pflegeberatung und Beratungsbesuch nach § 37.3
Der Pflichttermin für alle, die Pflegegeld beziehen – in Greifswald und dem direkten Umland, auch wenn Sie keinen Pflegedienst haben.
Termin vereinbaren
- Pflichttermin fristgerecht
- Ohne Eigenanteil
- Auch ohne Pflegedienst
Was der Beratungsbesuch nach § 37.3 ist
Wer Pflegegeld bezieht und sich zu Hause von Angehörigen pflegen lässt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen – so steht es in § 37 Abs. 3 SGB XI. Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Besuch freiwillig nutzen.
Der Besuch steht auch Familien offen, die keinen Pflegedienst beauftragt haben. Sie müssen kein Kunde von Hansepflege sein und gehen keine Verpflichtung ein – die Pflegekasse bezahlt den Einsatz vollständig.
Wird der Termin nicht abgerufen, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Das ist der Grund, warum wir Sie an den nächsten Termin erinnern.
Der Beratungsbesuch ist etwas anderes als die kostenlose, unabhängige Beratung im Pflegestützpunkt: Dort geht es um Anträge, Leistungen und Angebote in der Region. Beim Beratungsbesuch schaut eine Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause, wie die Pflege läuft, und gibt praktische Hinweise – beides ergänzt sich.
Ablauf
So läuft Ihr Beratungsbesuch
Termin vereinbaren
Ein Anruf genügt. Wir brauchen nur Pflegegrad und Pflegekasse, um den Besuch anzumelden.
Vorbereitung
Legen Sie sich bereit, was Sie beschäftigt: Fragen zur Pflege, zu Hilfsmitteln, zur Entlastung. Unterlagen brauchen Sie keine.
Besuch zu Hause
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen, spricht mit Ihnen und der pflegenden Person über den Alltag und gibt praktische Hinweise – etwa zu Lagerung, Hautpflege oder Hilfsmitteln. Kein Kontrollbesuch, sondern Unterstützung.
Nachweis für die Kasse
Wir dokumentieren den Besuch und melden ihn Ihrer Pflegekasse. Sie müssen nichts einreichen und nichts bezahlen.
Nächster Termin
Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich. Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich. Pflegegrad 1: freiwillig, halbjährlich möglich (§ 37 Abs. 3 SGB XI, Stand 09/2026). Wir erinnern Sie rechtzeitig.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI?
Ein Hausbesuch einer Pflegefachkraft bei Menschen, die Pflegegeld beziehen. Er dient dazu, die häusliche Pflege zu sichern und pflegende Angehörige zu beraten – vorgeschrieben in § 37 Abs. 3 SGB XI.
Wer muss ihn wahrnehmen, und ab welchem Pflegegrad?
Alle, die mit Pflegegrad 2 bis 5 Pflegegeld beziehen. Wer Pflegegrad 1 hat, kann den Besuch freiwillig nutzen.
Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?
Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im halben Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr (§ 37 Abs. 3 SGB XI, Stand 09/2026).
Was passiert, wenn ich den Termin verpasse?
Die Pflegekasse darf das Pflegegeld angemessen kürzen und bei wiederholtem Versäumnis entziehen. Holen Sie den Besuch nach, sobald Sie es merken – wir finden kurzfristig einen Termin.
Was kostet die Beratung – trage ich Kosten selbst?
Nein. Die Pflegekasse bezahlt den Beratungsbesuch vollständig; Sie zahlen keinen Eigenanteil.
Muss ich Kunde bei Hansepflege sein, um den Beratungsbesuch abzurufen?
Nein. Der Besuch steht allen offen, die Pflegegeld beziehen – auch wenn die Familie die Pflege komplett selbst übernimmt. Sie gehen damit keine Verpflichtung ein.
Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?
Zugelassene Pflegedienste wie Hansepflege sowie von den Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen. Bei uns kommt eine examinierte Pflegefachkraft.
Worin unterscheidet sich der § 37.3-Einsatz von der Beratung im Pflegestützpunkt?
Der Pflegestützpunkt berät kostenlos und unabhängig zu Anträgen, Leistungen und Angeboten. Der Beratungsbesuch findet bei Ihnen zu Hause statt, schaut auf die konkrete Pflege und ist für Pflegegeld-Bezieher Pflicht. Beides ergänzt sich.
Beratungsbesuch
Wann ist Ihr nächster Beratungstermin fällig?
Kein Vertrag, keine Bindung, keine Kosten für Sie – ein Anruf, und wir kommen vorbei.
Anfrage
Beratungsbesuch anfragen
Wenn Sie mögen, nennen Sie uns Pflegegrad und Pflegekasse – das beschleunigt die Anmeldung, ist aber keine Pflicht. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48.