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Hansepflege
Pflegedienstleiterin erklärt einem Ehepaar am Esstisch Unterlagen zur Kostenübernahme

Was kostet ein ambulanter Pflegedienst?

Was die Pflegekasse zahlt, was die Krankenkasse übernimmt und was am Ende bei Ihnen bleibt – mit Rechenbeispiel und den aktuellen Beträgen je Pflegegrad.

  • Beträge je Pflegegrad
  • Eigenanteil verständlich
  • Abrechnung direkt mit der Kasse

Wer zahlt was?

Ein ambulanter Pflegedienst stellt seine Leistungen in Rechnung – aber in den meisten Fällen nicht Ihnen, sondern einer Kasse. Vier Kostenträger kommen infrage, und welcher zahlt, hängt davon ab, was geleistet wird.

Die Pflegekasse zahlt die Pflege im Alltag: Körperpflege, Hilfe beim Essen und bei der Mobilität, Betreuung und Haushalt. Ab Pflegegrad 2 gibt es dafür die Pflegesachleistung – ein monatliches Budget, das der Pflegedienst direkt mit der Kasse abrechnet (§ 36 SGB XI). Wer stattdessen selbst organisiert, bekommt Pflegegeld (§ 37); beides lässt sich kombinieren (§ 38).

Die Krankenkasse zahlt die medizinische Seite: Medikamente richten, Injektionen, Verbände, Blutzuckerkontrollen – alles, was der Arzt als häusliche Krankenpflege verordnet (§ 37 SGB V). Das ist vom Pflegegrad unabhängig und läuft auch ohne Pflegegrad. Sie zahlen eine gesetzliche Zuzahlung, sofern Sie nicht befreit sind.

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI) steht ab Pflegegrad 1 zusätzlich zur Verfügung – für Betreuung und Haushalt, bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege. Und der Eigenanteil ist, was übrig bleibt, wenn diese drei Budgets ausgeschöpft sind: Bei vielen unserer Kunden ist das null.

  • 796 €

    Pflegegrad 2 – Sachleistung je Monat

  • 1.497 €

    Pflegegrad 3 – Sachleistung je Monat

  • 1.859 €

    Pflegegrad 4 – Sachleistung je Monat

  • 2.299 €

    Pflegegrad 5 – Sachleistung je Monat

Rechenbeispiel

Was ein Pflegedienst konkret kostet

Ein Beispiel, keine Preisliste: Frau M., Pflegegrad 3, bekommt an sieben Tagen morgens Grundpflege und zweimal wöchentlich Hilfe im Haushalt; der Arzt hat täglich Insulin verordnet. Die Monatsrechnung für die Pflege nehmen wir mit 1.250 Euro an – der tatsächliche Betrag hängt von Umfang und der mit Ihrer Kasse vereinbarten Vergütung ab. Beträge nach Gesetzeswortlaut, Stand 23.09.2026.

KostenträgerBeschreibungHinweis
PflegekasseDie Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 beträgt bis zu 1.497 Euro im Monat (§ 36 Abs. 3 SGB XI). Die angenommene Rechnung von 1.250 Euro liegt darunter – die Kasse zahlt sie vollständig, Frau M. sieht keine Rechnung. Vom Budget bleiben 247 Euro ungenutzt.Wird das Budget nicht ausgeschöpft, gibt es anteilig Pflegegeld: hier rund 16 % von 599 Euro, also etwa 99 Euro (§ 38 SGB XI).
KrankenkasseDas tägliche Insulinspritzen ist häusliche Krankenpflege auf Verordnung (§ 37 SGB V). Die Krankenkasse zahlt es unabhängig vom Pflegegrad; wir rechnen direkt ab. Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten für die ersten 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 Euro je Verordnung.§ 61 SGB V, Stand 23.09.2026. Bei Überschreiten der Belastungsgrenze befreit die Kasse von Zuzahlungen.
EntlastungsbetragDie Haushaltshilfe wird nicht aus der Sachleistung, sondern aus dem Entlastungsbetrag bezahlt: bis zu 131 Euro im Monat, angesparte Beträge eingeschlossen. Reicht das nicht, kann der Rest über die freie Sachleistung laufen.§ 45b Abs. 1 SGB XI, Stand 23.09.2026.
EigenanteilIn diesem Beispiel: 0 Euro für die Pflege – nur die gesetzliche Zuzahlung zur Krankenpflege. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn der Bedarf über die Budgets hinausgeht; dann steht er vorab im Angebot, nicht erst auf der Rechnung.Selbstzahler ohne Pflegegrad erhalten dasselbe Angebot mit allen Positionen.

Drei Wege

Sachleistung, Pflegegeld oder Kombination?

Ab Pflegegrad 2 wählen Sie, wie die Pflegekasse zahlt. Alle Beträge je Monat, Stand 23.09.2026.

Pflegesachleistung

Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab (§ 36 SGB XI)

  • Trifft zu: Bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2), 1.497 Euro (3), 1.859 Euro (4), 2.299 Euro (5)
  • Trifft zu: Fachkräfte übernehmen Pflege, Betreuung und Haushalt
  • Trifft zu: Keine Rechnung an Sie, solange das Budget reicht
  • Neutral: Nicht genutzte Anteile werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt

Pflegegeld

Sie organisieren die Pflege selbst (§ 37 SGB XI)

  • Neutral: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4), 990 Euro (5)
  • Trifft zu: Frei verwendbar, zum Beispiel für pflegende Angehörige
  • Trifft nicht zu: Deutlich niedriger als der Sachleistungsbetrag
  • Neutral: Beratungsbesuch halbjährlich verpflichtend (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Kombinationsleistung

Teils Pflegedienst, teils Pflegegeld (§ 38 SGB XI)

  • Trifft zu: Pflegedienst für das, was Fachkräfte brauchen – Angehörige für den Rest
  • Trifft zu: Pflegegeld wird um den genutzten Sachleistungsanteil gekürzt, nicht gestrichen
  • Neutral: An die gewählte Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden
  • Trifft zu: Lässt sich mit Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombinieren

§§ 36–38 SGB XI, Stand 23.09.2026 (gesetze-im-internet.de). Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Sachleistung noch Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag.

Älterer Herr begrüßt die Pflegedienstleiterin an seiner Wohnungstür im Altbau-Treppenhaus

Erstgespräch

Das erste Gespräch kostet nichts – und klärt fast alles

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sehen die Situation und rechnen vor: Was deckt der Pflegegrad, was übernimmt die Krankenkasse, wo lohnt der Entlastungsbetrag. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit allen Positionen – ohne Verpflichtung.

Wenn der Pflegegrad noch fehlt, helfen wir beim Antrag und bereiten die Begutachtung mit Ihnen vor.

Ablauf

So läuft die Abrechnung

  1. Beratung

    Kostenloses Erstgespräch am Telefon oder bei Ihnen zu Hause: Was wird gebraucht, was ist schon da, welche Budgets gibt es? Sie bekommen ein schriftliches Angebot.

  2. Pflegegrad

    Ohne Pflegegrad zahlt die Pflegekasse nichts. Fehlt er noch, helfen wir beim Antrag und bereiten mit Ihnen die Begutachtung vor. Bis dahin läuft Verordnetes über die Krankenkasse.

  3. Leistungsauswahl

    Gemeinsam legen wir fest, welche Leistungen wie oft kommen – und ob Sie Sachleistung, Pflegegeld oder die Kombination wählen. Daran sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI).

  4. Vertrag

    Der Pflegevertrag nennt jede Leistung mit Preis. Dazu unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung, damit wir direkt mit der Kasse abrechnen dürfen. Kündbar ist der Vertrag jederzeit.

  5. Abrechnung

    Monatlich rechnen wir mit Pflege- und Krankenkasse ab. Sie erhalten eine Übersicht der erbrachten Leistungen – und eine Rechnung nur für den Eigenanteil, falls einer entsteht.

Gut zu wissen

Häufige Fragen zu den Kosten

Pflegegrad

Sie kennen Ihren Pflegegrad noch nicht?

Der Pflegegrad entscheidet über das Budget. Unser Rechner gibt in wenigen Minuten eine erste Einschätzung – unverbindlich, ohne Anmeldung.

Anfrage

Kosten für Ihre Situation berechnen

Nennen Sie uns Pflegegrad und gewünschte Leistungen – wir rechnen vor, was die Kassen übernehmen, und melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens nach 48.

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