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Hansepflege

Pflegegrad

Pflegegrad erhöhen lassen

Wann sich ein Antrag auf Höherstufung lohnt, wie die erneute Begutachtung abläuft, ab wann höhere Leistungen gelten – und ob der Pflegegrad dabei sinken kann.

Verfasst von
Redaktion der Hansepflege GmbH
Fachlicher Stand
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4 Minuten Lesezeit
Gutachterin im Gespräch mit einem älteren Herrn und seiner Tochter am Esstisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Hat sich der Hilfebedarf dauerhaft erhöht, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Eine Frist oder Sperrzeit gibt es dafür nicht.
  • Die Kasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden – sonst zahlt sie 70 € für jede begonnene Woche Verspätung, wenn sie diese zu vertreten hat.
  • Höhere Leistungen gibt es ab dem Zeitpunkt, an dem sich die Lage verschlechtert hat – das kann auch vor dem Antrag liegen.
  • Der Pflegegrad kann bei der Neubegutachtung auch sinken, allerdings nur für die Zukunft.
  • Wer 2017 aus einer Pflegestufe übergeleitet wurde, fällt nicht unter den damaligen Pflegegrad.

Höherstufung oder Widerspruch – was Sie brauchen

Zwei Wege werden oft verwechselt:

  • Widerspruch: Sie halten den gerade erhaltenen Bescheid für falsch. Dafür haben Sie einen Monat Zeit – mehr dazu im Artikel Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.
  • Höherstufung: Der Bescheid war richtig, aber seitdem hat sich die Lage verschlechtert. Dann stellen Sie einen neuen Antrag – ohne Frist.

Rechtlich ist die Höherstufung eine Anpassung an eine wesentliche Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X). Die Pflegekassen verlangen, dass der höhere Hilfebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht. Eine kurze Verschlechterung nach einem Infekt reicht meist nicht; eine dauerhafte nach einem Sturz, einem Schlaganfall oder bei fortschreitender Demenz schon.

Maßgeblich sind die Punkte aus der Begutachtung: Pflegegrad 3 beginnt bei 47,5 Punkten, Pflegegrad 4 bei 70, Pflegegrad 5 bei 90 (§ 15 Abs. 3 SGB XI).

So beantragen Sie die Höherstufung

  1. Veränderung festhalten

    Notieren Sie über ein bis zwei Wochen, wobei jetzt mehr Hilfe nötig ist als bei der letzten Begutachtung. Unsere kostenlose Pflegetagebuch-Vorlage hilft dabei.

  2. Antrag stellen

    Ein formloser Antrag an die Pflegekasse genügt, auch telefonisch. Nennen Sie kurz, was sich verändert hat. Das Datum des Antrags sichert Ihre Ansprüche.

  3. Begutachtung vorbereiten

    Der Medizinische Dienst kommt erneut. Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und das Tagebuch bereit; die Hauptpflegeperson sollte dabei sein.

  4. Gutachten prüfen

    Das Gutachten erhalten Sie mit dem Bescheid. Vergleichen Sie jedes Modul mit Ihren Notizen: Fehlt etwas, ist etwas zu niedrig bewertet?

  5. Bescheid abwarten

    Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Woran Sie erkennen, dass die Einstufung nicht mehr passt

Häufige Fragen zur Höherstufung

Wie viele Punkte kommen zusammen?

Unser Pflegegrad-Rechner gibt eine erste Einschätzung, das Pflegetagebuch hilft beim Belegen. Wer in Greifswald und Umgebung Unterstützung beim Antrag möchte, kann uns gern ansprechen.

Quellen und Stand

  1. 1.§ 48 SGB X – Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse (öffnet in neuem Fenster)
  2. 2.§ 15 SGB XI – Ermittlung des Pflegegrades (öffnet in neuem Fenster)
  3. 3.§ 18c SGB XI – Entscheidungsfrist, Zusatzzahlung (öffnet in neuem Fenster)
  4. 4.§ 33 SGB XI – Leistungsvoraussetzungen (öffnet in neuem Fenster)
  5. 5.§ 140 SGB XI – Überleitung in Pflegegrade (öffnet in neuem Fenster)
  6. 6.GKV-Spitzenverband: Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI (02.04.2026) (öffnet in neuem Fenster)

Redaktion der Hansepflege GmbH – Beträge, Fristen und Paragrafen geprüft am .

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindlich entscheidet Ihre Pflegekasse; unabhängig beraten Sie die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung Ihrer Kasse.