
Pflegeleistungen im Überblick
Von der Grundpflege bis zur außerklinischen Intensivpflege – bei Ihnen zu Hause in Greifswald und dem direkten Umland.
Rund um die Uhr erreichbar
Alle Leistungen
Wählen Sie, was Sie brauchen – wir stimmen es aufeinander ab

Haushaltshilfe & Hauswirtschaft
Einkauf, Reinigung, Wäsche und Mahlzeiten – über die Pflegekasse oder als Selbstzahler, auch ohne Pflegegrad.

Pflegeberatung
Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Pflegegeldempfänger – nach Rücksprache auch, wenn Sie noch nicht bei uns sind.

Intensivpflege & Beatmung
Außerklinische Intensivpflege rund um die Uhr – mit Beatmung und Heimhämodialyse, für Erwachsene und Kinder.

Preise & Kostenübernahme
Was ein Pflegedienst kostet und wer zahlt: Pflegekasse, Krankenkasse, Eigenanteil – mit Beispielrechnung.

Grundpflege
Hilfe bei Körperpflege, Essen und Bewegung zu Hause – nach dem Prinzip der Bezugspflege, mit möglichst vertrauten Gesichtern.

Behandlungspflege
Medizinische Pflege nach ärztlicher Verordnung – alle Leistungen der häuslichen Krankenpflege, abgerechnet über die Krankenkasse.

Wundversorgung
Versorgung chronischer und akuter Wunden durch einen Wundexperten ICW – inklusive Kaltplasmatherapie mit COLDPLASMATECH.

Palliativpflege
Begleitung schwerstkranker Menschen und ihrer Angehörigen zu Hause – in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.

24-Stunden-Betreuung
Betreuung rund um die Uhr durch eigene Pflegekräfte im Schichtdienst – keine Vermittlung, kein Entsendemodell.

Betreuungsleistungen
Unterstützung im Alltag, anerkannt nach der Landesregelung Mecklenburg-Vorpommern – abrechenbar über den Entlastungsbetrag.

Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen: Vertretung zu Hause, tageweise oder stundenweise.

Pflege-Wohngemeinschaft
Ambulante Pflege in betreuten Wohngemeinschaften – selbstbestimmt wohnen, fachlich versorgt.
So arbeiten wir
Feste Gesichter, ein Ansprechpartner
Seit 2017 versorgen wir Menschen in Greifswald und dem direkten Umland zu Hause – heute mit rund 50 Kollegen. Wir streben Bezugspflege an: möglichst dieselben Gesichter zu verlässlichen Zeiten, damit Vertrauen wachsen kann.
Nach dem Pflegevertrag beginnt die Versorgung in der Regel am nächsten Tag. Und Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe – vom Erstgespräch bis in den Alltag.

Kostenträger
Wer zahlt welche Leistung?
Die häufigste Frage vor dem ersten Gespräch. Hier steht, wer zahlt – wie viel, steht auf der Seite Preise & Kostenübernahme.
Pflegekasse (SGB XI)
Grundpflege, Haushaltshilfe, Betreuungsleistungen und Verhinderungspflege – Leistungen der Pflegeversicherung nach Ihrem Pflegegrad (§§ 36, 39, 45b SGB XI).
Krankenkasse (SGB V)
Behandlungspflege, Wundversorgung und außerklinische Intensivpflege – auf ärztliche Verordnung als häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), unabhängig vom Pflegegrad.
Beratung und Sonderformen
Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Palliativpflege und Pflege in Wohngemeinschaften – wer hier zahlt, klären wir mit Ihnen im Einzelfall.
Selbstzahler
Auch ohne Pflegegrad möglich – etwa Haushaltshilfe oder Betreuung. Sie erhalten vorab ein Angebot mit Stand-Datum.

Pflegewohnen Speicher 7
Pflegewohnen im Hafenquartier – mit ambulanter Pflege im Haus
Die Wohnungen im Speicher 7 am Ryck vermietet die Pracht eGbR. Die ambulante Pflege im Haus übernehmen wir auf Wunsch – den Pflegedienst wählen Sie frei.
Barrierefreie Wohnungen, das Hafenquartier vor der Tür und ein Pflegedienst, der im Haus ist, wenn Sie ihn brauchen.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zu den Leistungen
Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse, welche die Krankenkasse?
Die Pflegekasse zahlt Leistungen der Pflegeversicherung nach Ihrem Pflegegrad – Grundpflege, Haushaltshilfe, Betreuung, Verhinderungspflege (SGB XI). Die Krankenkasse zahlt Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – zum Beispiel Verbandswechsel, Injektionen oder Medikamentengabe (§ 37 SGB V). Beides kann nebeneinander laufen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Grundpflege ist die Hilfe im Alltag: Körperpflege, Essen und Trinken, Bewegung. Behandlungspflege sind medizinische Maßnahmen, die ein Arzt verordnet – Wundversorgung, Injektionen, Medikamente richten, Blutdruck messen. Die eine zahlt die Pflegekasse, die andere die Krankenkasse.
Brauche ich einen Pflegegrad für alle Leistungen?
Nein. Behandlungspflege braucht eine ärztliche Verordnung, keinen Pflegegrad. Und als Selbstzahler können Sie jede Leistung auch ohne Pflegegrad nutzen. Für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist ein Pflegegrad Voraussetzung – beim Antrag helfen wir.
Können mehrere Leistungen kombiniert werden?
Ja, das ist der Normalfall. Grundpflege am Morgen, Behandlungspflege nach Verordnung, Haushaltshilfe zweimal die Woche – wir stellen den Pflegeplan aus den Bausteinen zusammen, die zu Ihnen passen, und stimmen ihn mit den Kassen ab.
Welche Leistungen brauchen eine ärztliche Verordnung?
Alles, was die Krankenkasse zahlt: Behandlungspflege, Wundversorgung, außerklinische Intensivpflege. Die Verordnung stellt Ihr Hausarzt oder der behandelnde Facharzt aus; wir kümmern uns um die Abstimmung mit der Kasse. Grundpflege und Haushaltshilfe brauchen keine Verordnung.
In welchem Gebiet werden die Leistungen erbracht?
In Greifswald und dem direkten Umland. Ob Ihr Wohnort dazugehört, klären wir am Telefon.
Wie oft und zu welchen Zeiten kommt der Pflegedienst?
Das legen wir gemeinsam im Pflegeplan fest – von einem Besuch pro Woche bis mehrmals täglich. In der Intensivpflege sind wir rund um die Uhr da. Feste Uhrzeiten stimmen wir mit Ihnen ab und halten sie so verlässlich, wie es der Tourenplan zulässt.

Kostenlose Erstberatung
Sie sind unsicher, welche Leistung passt?
Die Erstberatung ist kostenlos – wir schauen gemeinsam, was zu Ihrer Situation passt und wer die Kosten übernimmt.