Zum Inhalt springen
Hansepflege

Pflege zu Hause

Palliativpflege zu Hause

Allgemeine und spezialisierte Palliativversorgung, wer sie verordnet, was Kranken- und Pflegekasse zahlen und welche Hilfen Angehörige entlasten.

Verfasst von
Redaktion der Hansepflege GmbH
Fachlicher Stand
Stand
Lesezeit
3 Minuten Lesezeit
Tochter hält am Fenster die Hand ihres Vaters, der mit einer Decke im Sessel sitzt

Das Wichtigste in Kürze

  • Palliativpflege lindert Beschwerden, wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist – damit ein Mensch zu Hause bleiben kann.
  • Die allgemeine Palliativversorgung (AAPV) leisten Hausarzt und Pflegedienst; sie ist Teil der häuslichen Krankenpflege.
  • Die spezialisierte Versorgung (SAPV) übernimmt ein Palliativteam mit Arzt, wenn die Beschwerden besonders schwer sind. Sie verordnet der Arzt, die Krankenkasse zahlt.
  • Ob jemand palliativ versorgt wird, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
  • Angehörige können sich bis zu drei Monate für die Begleitung in der letzten Lebensphase freistellen lassen.

Palliativpflege zu Hause – und was AAPV und SAPV unterscheidet

Palliativpflege heilt nicht, sie lindert. Wenn eine Erkrankung fortschreitet und nicht mehr aufzuhalten ist, geht es darum, Schmerzen, Atemnot, Übelkeit oder Unruhe zu mildern und die verbleibende Zeit so gut wie möglich zu gestalten – für viele Menschen zu Hause.

Zu Hause gibt es zwei Stufen der Versorgung:

  • Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV): Hausarzt und Pflegedienst begleiten gemeinsam. Rechtlich ist sie Teil der häuslichen Krankenpflege (§ 37 Abs. 2b SGB V); der Arzt verordnet zum Beispiel die Symptomkontrolle bei Palliativpatienten (Nr. 24a der Häusliche-Krankenpflege-Richtlinie). Sie trägt die meisten Situationen.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Ein Palliativteam aus Ärzten und Pflegefachkräften mit Rufbereitschaft kommt hinzu, wenn die Beschwerden besonders komplex sind (§ 37b SGB V). Nur spezielle Teams mit eigenem Vertrag dürfen sie erbringen.

Beide Stufen schließen sich nicht aus: Häufig bleibt der Pflegedienst für die tägliche Pflege da, während das SAPV-Team die ärztliche Seite und die Symptomkontrolle übernimmt. Daneben laufen die Leistungen der Pflegeversicherung weiter.

AAPV und SAPV im Vergleich

AAPV und SAPV im Vergleich
MerkmalAllgemein (AAPV)Spezialisiert (SAPV)
Für wenMenschen mit fortschreitender, nicht heilbarer Erkrankungdieselben Menschen, wenn die Versorgung besonders aufwändig ist
Wer versorgtHausarzt und ambulanter PflegedienstPalliativteam mit Arzt und Pflege, Rufbereitschaft
Wer verordnetHausarzt oder FacharztVertragsarzt oder Krankenhausarzt
Wer zahltKrankenkasse (häusliche Krankenpflege), Pflegekasse (Pflege)Krankenkasse
Zuzahlung10 % + 10 € je Verordnung, höchstens 28 Tage im Jahrkeine
Fundstelle§ 37 Abs. 2b SGB V§ 37b SGB V, SAPV-Richtlinie

Stand 24. September 2026. Die Hansepflege GmbH erbringt als Pflegedienst die allgemeine Palliativversorgung (AAPV) und arbeitet mit SAPV-Teams zusammen; SAPV selbst erbringt sie nicht.

So kommt die Versorgung zu Hause zustande

  1. Ärztliche Einschätzung

    Ob eine palliative Versorgung angezeigt ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt – nach dem Krankheitsverlauf und den Wünschen des erkrankten Menschen.

  2. Verordnung

    Für die allgemeine Versorgung verordnet der Arzt häusliche Krankenpflege. Reicht das nicht, verordnet er SAPV; bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann das auch der Klinikarzt, meist für bis zu sieben Tage.

  3. Kostenzusage

    Die Krankenkasse entscheidet über die Verordnung. Bei SAPV zahlt sie schon bis zu ihrer Entscheidung, wenn die Verordnung spätestens am dritten Arbeitstag nach Ausstellung vorliegt.

  4. Pflegegrad beantragen

    Liegt noch kein Pflegegrad vor, beantragen Sie ihn sofort. Wer ambulant palliativ versorgt wird, muss spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang begutachtet werden (§ 18a Abs. 5 SGB XI).

  5. Angehörige begleiten

    Ambulante Hospizdienste bieten ehrenamtliche Begleitung zu Hause an (§ 39a SGB V). Berufstätige Angehörige können sich bis zu drei Monate freistellen lassen (§ 4 Abs. 3 PflegeZG).

Häufige Fragen zur Palliativpflege

Palliative Begleitung zu Hause

In Greifswald und Umgebung übernehmen wir die allgemeine ambulante Palliativversorgung mit Pflegekräften, die in Palliative Care weitergebildet sind – in Abstimmung mit Hausarzt und, wenn verordnet, dem SAPV-Team.